Betriebliche Altersvorsorge
UnternehmerInnen können sich selbst und ausgewählten MitarbeiterInnen eine "Pensionszusage" zusichern.
Direkte Leistungszusage
Sichern Sie sich und Ihren MitarbeiterInnen mehr Gewinn!
Eine direkte Leistungszusage nach § 14 EStG, im Volksmund besser bekannt als "Pensionszusage", hilft, die Differenz zwischen Aktiv- und Pensionseinkommen zu verringern und macht Ihr Unternehmen für ArbeitnehmerInnen interessanter.
Da für Sie als Unternehmen keine Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge anfallen, bildet diese Vorsorgevariante auch eine steuerschonende Alternative zu einer Gehaltserhöhung oder kann als Leistungsincentive für Schlüsselpositionen oder Führungskräfte eingesetzt werden.
- keine Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge
- Motivation und stärkere Bindung der MitarbeiterInnen
- Auslagerung des Liquiditätsrisikos möglich


