Fondsgebundene Lebensversicherung
Ertragschancen der Aktienmärkte nutzen und gegen Kursverluste absichern.
FlexGarantie
Flexible Vorsorgelösung und ertragreiche Veranlagung in einem!
Die fondsgebundene Lebensversicherung
fondsgebundene Lebensversicherung
Bietet Versicherungsleistungen im Er- und Ablebensfall. Die Höhe der Leistungen dieser Lebensversicherung hängt in erster Linie von der Wertentwicklung der in einem oder mehreren Fonds zusammengefassten Vermögensanlagen ab. Der Versicherungsnehmer ist gleichermaßen am Gewinn und am Verlust dieser Vermögensanlage beteiligt.
FlexGarantie ist ideal für alle, die von steigenden Aktienkursen profitieren, sich aber gleichzeitig gegen Kursverluste absichern möchten. Mit 100 %
Höchststandsgarantie
Der jeweilige Garantiegeber verpflichtet sich, am Ende des Garantiezeitraumes den jeweiligen Erstausgabepreis oder wenn höher, den in diesem Zeitraum zu einem Monatsletzten erreichten Höchststand je Fondsanteil sicherzustellen. Bei gesunkenem Wert bleibt der zuletzt erreichte Höchststand gewahrt. Die Höchststandsgarantie gilt für jene Fondsanteile, die in Ihrem Vertrag vorhanden sind, und bezieht sich nicht auf Ihre einbezahlte Prämie.
Fondsvermögen
Ist die Summe aller Ihrem Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegenden Fondsanteile multipliziert mit deren Kurswert.
zu den jeweiligen Garantiestichtagen.
Mit diesem Produkt bleiben Sie flexibel.
Sie können nicht nur die Laufzeit und Prämienhöhe frei wählen, sondern auch den Ablebensschutz. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, während der Laufzeit mehrmalig Kapital zu entnehmen – und das ohne steuerliche Nachteile und Stornoabschläge!
- 100 % Höchststandsgarantie
Höchststandsgarantie
Der jeweilige Garantiegeber verpflichtet sich, am Ende des Garantiezeitraumes den jeweiligen Erstausgabepreis oder wenn höher, den in diesem Zeitraum zu einem Monatsletzten erreichten Höchststand je Fondsanteil sicherzustellen. Bei gesunkenem Wert bleibt der zuletzt erreichte Höchststand gewahrt. Die Höchststandsgarantie gilt für jene Fondsanteile, die in Ihrem Vertrag vorhanden sind, und bezieht sich nicht auf Ihre einbezahlte Prämie.
* zu den 5-jährigen Garantiestichtagen - mehrmalige Kapitalentnahmen während der Laufzeit ohne Steuernachteile und Stornoabschläge möglich
- frei wählbarer Ablebensschutz zwischen 30 % und 400 %
* Die
Höchststandsgarantie
Der jeweilige Garantiegeber verpflichtet sich, am Ende des Garantiezeitraumes den jeweiligen Erstausgabepreis oder wenn höher, den in diesem Zeitraum zu einem Monatsletzten erreichten Höchststand je Fondsanteil sicherzustellen. Bei gesunkenem Wert bleibt der zuletzt erreichte Höchststand gewahrt. Die Höchststandsgarantie gilt für jene Fondsanteile, die in Ihrem Vertrag vorhanden sind, und bezieht sich nicht auf Ihre einbezahlte Prämie.
Fondsvermögen
Ist die Summe aller Ihrem Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegenden Fondsanteile multipliziert mit deren Kurswert.
zu den jeweiligen 5-jährigen Garantiestichtagen. Garantiegeber für den ersten 5-jährigen Garantiezeitraum ist die Generali Fund Management S.A., 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, www.generali-fm.lu. Das Veranlagungsrisiko und die bei einer Insolvenz des Garantiegebers eintretenden Folgen, insbesondere Verlust der
Höchststandsgarantie
Der jeweilige Garantiegeber verpflichtet sich, am Ende des Garantiezeitraumes den jeweiligen Erstausgabepreis oder wenn höher, den in diesem Zeitraum zu einem Monatsletzten erreichten Höchststand je Fondsanteil sicherzustellen. Bei gesunkenem Wert bleibt der zuletzt erreichte Höchststand gewahrt. Die Höchststandsgarantie gilt für jene Fondsanteile, die in Ihrem Vertrag vorhanden sind, und bezieht sich nicht auf Ihre einbezahlte Prämie.
Versicherungsnehmer
Ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
. Eine Übernahme der Verpflichtungen des Garantiegebers durch die BAWAG P.S.K. Versicherung AG erfolgt somit trotz etwaiger Konzernverbundenheit durch eine gemeinsame Konzernobergesellschaft aber mangels direkter oder indirekter Kontrollbefugnisse (z. B. im Falle der Generali Fund Management S.A.) nicht.


