BAWAG VERSICHERUNG
  |  Sitemap  |    
 

Fondsgebundene Lebensversicherung

Ertragschancen der Aktienmärkte nutzen und gegen Kursverluste absichern.

 

FlexGarantie

 

Flexible Vorsorgelösung und ertragreiche Veranlagung in einem!

Die fondsgebundene Lebensversicherung   fondsgebundene Lebensversicherung Bietet Versicherungsleistungen im Er- und Ablebensfall. Die Höhe der Leistungen dieser Lebensversicherung hängt in erster Linie von der Wertentwicklung der in einem oder mehreren Fonds zusammengefassten Vermögensanlagen ab. Der Versicherungsnehmer ist gleichermaßen am Gewinn und am Verlust dieser Vermögensanlage beteiligt.   FlexGarantie ist ideal für alle, die von steigenden Aktienkursen profitieren, sich aber gleichzeitig gegen Kursverluste absichern möchten. Mit 100 % Höchststandsgarantie   Höchststandsgarantie Der jeweilige Garantiegeber verpflichtet sich, am Ende des Garantiezeitraumes den jeweiligen Erstausgabepreis oder wenn höher, den in diesem Zeitraum zu einem Monatsletzten erreichten Höchststand je Fondsanteil sicherzustellen. Bei gesunkenem Wert bleibt der zuletzt erreichte Höchststand gewahrt. Die Höchststandsgarantie gilt für jene Fondsanteile, die in Ihrem Vertrag vorhanden sind, und bezieht sich nicht auf Ihre einbezahlte Prämie.   * auf das Fondsvermögen   Fondsvermögen Ist die Summe aller Ihrem Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegenden Fondsanteile multipliziert mit deren Kurswert.   zu den jeweiligen Garantiestichtagen.

Mit diesem Produkt bleiben Sie flexibel.

Sie können nicht nur die Laufzeit und Prämienhöhe frei wählen, sondern auch den Ablebensschutz. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, während der Laufzeit mehrmalig Kapital zu entnehmen – und das ohne steuerliche Nachteile und Stornoabschläge!

  • 100 % Höchststandsgarantie   Höchststandsgarantie Der jeweilige Garantiegeber verpflichtet sich, am Ende des Garantiezeitraumes den jeweiligen Erstausgabepreis oder wenn höher, den in diesem Zeitraum zu einem Monatsletzten erreichten Höchststand je Fondsanteil sicherzustellen. Bei gesunkenem Wert bleibt der zuletzt erreichte Höchststand gewahrt. Die Höchststandsgarantie gilt für jene Fondsanteile, die in Ihrem Vertrag vorhanden sind, und bezieht sich nicht auf Ihre einbezahlte Prämie.   * zu den 5-jährigen Garantiestichtagen
  • mehrmalige Kapitalentnahmen während der Laufzeit ohne Steuernachteile und Stornoabschläge möglich
  • frei wählbarer Ablebensschutz zwischen 30 % und 400 %


* Die Höchststandsgarantie   Höchststandsgarantie Der jeweilige Garantiegeber verpflichtet sich, am Ende des Garantiezeitraumes den jeweiligen Erstausgabepreis oder wenn höher, den in diesem Zeitraum zu einem Monatsletzten erreichten Höchststand je Fondsanteil sicherzustellen. Bei gesunkenem Wert bleibt der zuletzt erreichte Höchststand gewahrt. Die Höchststandsgarantie gilt für jene Fondsanteile, die in Ihrem Vertrag vorhanden sind, und bezieht sich nicht auf Ihre einbezahlte Prämie.   wird ausschließlich im Garantiefondskonzept Generali Investments SICAV GaranT abgebildet und bezieht sich auf das Fondsvermögen   Fondsvermögen Ist die Summe aller Ihrem Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegenden Fondsanteile multipliziert mit deren Kurswert.   zu den jeweiligen 5-jährigen Garantiestichtagen. Garantiegeber für den ersten 5-jährigen Garantiezeitraum ist die Generali Fund Management S.A., 5, Allée Scheffer, L-2520 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, www.generali-fm.lu. Das Veranlagungsrisiko und die bei einer Insolvenz des Garantiegebers eintretenden Folgen, insbesondere Verlust der Höchststandsgarantie   Höchststandsgarantie Der jeweilige Garantiegeber verpflichtet sich, am Ende des Garantiezeitraumes den jeweiligen Erstausgabepreis oder wenn höher, den in diesem Zeitraum zu einem Monatsletzten erreichten Höchststand je Fondsanteil sicherzustellen. Bei gesunkenem Wert bleibt der zuletzt erreichte Höchststand gewahrt. Die Höchststandsgarantie gilt für jene Fondsanteile, die in Ihrem Vertrag vorhanden sind, und bezieht sich nicht auf Ihre einbezahlte Prämie.   , trägt ausschließlich der Versicherungsnehmer   Versicherungsnehmer Ist der Vertragspartner des Versicherers und Träger der Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.   . Eine Übernahme der Verpflichtungen des Garantiegebers durch die BAWAG P.S.K. Versicherung AG erfolgt somit trotz etwaiger Konzernverbundenheit durch eine gemeinsame Konzernobergesellschaft aber mangels direkter oder indirekter Kontrollbefugnisse (z. B. im Falle der Generali Fund Management S.A.) nicht.

 
Produktinfos bewerten

Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Produktinformationen klar und verständlich für Sie formuliert sind. Ihr Feedback hilft uns, das Angebot für Sie zu verbessern.

 

Bitte bewerten Sie die Produktinformationen
hinsichtlich Verständnis und Relevanz.

Übermittlung Ihrer Stimme...